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   OLG Koblenz, 05.02.1996 - 13 WF 10/96   

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OLG Koblenz, 05.02.1996 - 13 WF 10/96 (https://dejure.org/1996,6050)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.02.1996 - 13 WF 10/96 (https://dejure.org/1996,6050)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Februar 1996 - 13 WF 10/96 (https://dejure.org/1996,6050)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 7
  • FamRZ 1996, 882
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 05.05.1999 - XII ZR 184/97

    Bestehen eines güterrechtlichen Ausgleichsanspruchs nach Scheidung einer in der

    Ob dieser Auffassung allgemein zu folgen ist, kann hier dahinstehen (ablehnend Oberlandesgerichte Frankfurt MDR 1989, 1108; Koblenz FamRZ 1996, 882; MünchKomm/Lüke ZPO § 254, Rdn. 23; Stein/Jonas/Schumann ZPO 21. Aufl. § 254 Rdn. 1, 31 m. Fn. 43; Thomas/Putzo ZPO 21. Aufl. § 254 Rdn. 6; Schneider MDR 1985, 353, 354 und Fn. 181; derselbe MDR 1988, 807).
  • OLG Karlsruhe, 21.08.1998 - 2 WF 154/97

    Stufenklage; Unterbleiben der Bezifferung; Kostentragung

    Die Erhebung der Stufenklage, die das Gesetz in § 254 ZPO den Parteien in Fällen der vorliegenden Art aus Gründen der Prozeßwirtschaftlichkeit zur Verfügung stellt, um mehrfache Prozesse über denselben Lebenssachverhalt zu vermeiden, ist nämlich die adäquate Folge des säumigen Verhaltens des Auskunftsschuldners (BGH, FamRZ 1995, 348, 349 = NJW 1994, 2895, 2896; OLG Koblenz, NJW-RR 1997, 7 ).

    Der Schadensersatzanspruch ist daher auch bei der Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO im Rahmen der Billigkeit mit zu berücksichtigen, wenn sein Bestehen sich wie hier ohne besondere Schwierigkeiten feststellen läßt (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 1997, 7 m.w.N.; Zöller/Vollkommer, aaO., § 91a Rn. 24).

  • OLG Frankfurt, 01.12.2003 - 25 W 66/03

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung:

    In der Tat wird von einer stark vertretenen Auffassung (vgl. OLG Nürnberg MDR 2001, 590 zu § 93 d ZPO; OLG Koblenz, NJW-RR 1997, 7; weitere Nachweise vgl. bei Zöller-Herget, ZPO, 24. Aufl., Rdn. 2 zu § 93).
  • OLG Hamm, 06.12.2000 - 13 W 47/00

    Beiderseitige Erledigungserklärung nach Zahlung vor Rechtshängigkeit - Kostenlast

    Ein solcher Anspruch ist im Rahmen der bei § 91 a ZPO zu treffenden Kostenentscheidung dann zu berücksichtigen, wenn sich die materielle Kostentragungspflicht ohne besondere Schwierigkeiten feststellen läßt (BGH MDR 81, 126; Köln JurBüro 89, 217; Köln NJW-RR 86, 223; Koblenz NJW-RR 97, 7; Zöller, ZPO, 21. Aufl. § 91 a Rdn. 24 mit Nachweisen zum Meinungsstand).
  • AG Ludwigslust, 15.03.2005 - 5 F 358/02
    Die Klägerin war zur Vermeidung des Risikos, mit den Kosten der zweiten Stufe belastet zu werden, nicht darauf zu verweisen, zunächst nur die isolierte Auskunftsklage zu erheben; denn wie die eigentliche Stufenklage in § 254 ZPO den Parteien gerade aus Gründen der Prozeßökonomie zur Verfügung gestellt wird, um mehrfache Prozesse über denselben Lebenssachverhalt zu vermeiden, ist auch die Erhebung einer Auskunftsklage verbunden mit einem Antrag auf eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit der geforderten Angaben die adäquate Folge eines säumigen Verhaltens des Auskunftsschuldners und es kann nicht zu Lasten der Klägerin gehen, wenn sich nach erfolgter Auskunftserteilung keine Anhaltspunkt für eine mangelnde Sorgfalt des Beklagten hierbei ergaben (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 1997, 7 [OLG Koblenz 05.02.1996 - 13 WF 10/96] m.w.N.).
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